AGB - Nexus Bezirkslager
Allgemeine Teilnahmebedingungen (Stand: 27. Januar 2026)
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für die Veranstaltung Bezirkslager Nexus 2026. Sie schließen die für das Bezirkslager Nexus 2026 geltenden Platz-, Lager- und Verhaltensregeln ein und werden mit dem Abschluss der Anmeldung anerkannt.
§ 1 Veranstalter, Rechtsform und Geltungsbereich
(1) Veranstalter der Maßnahme ist die Deutsche Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg (DPSG) Bezirk Augsburg. Der Veranstalter handelt als nicht eingetragener Verein (n.e.V.), vertreten durch den amtierenden Bezirksvorstand gemäß § 26 BGB analog.
Anschrift: DPSG Bezirk Augsburg, c/o DPSG Diözesanverband Augsburg, Kitzenmarkt 20, 86150 Augsburg
(2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich für das Bezirkslager 2026 „Nexus". Die beschriebenen Regelungen gelten ihrem Sinn nach auch für Leiter*innen sowie Helfende aller Ebenen.
(3) Die Veranstaltung wird im Rahmen der satzungsgemäßen Jugendarbeit durchgeführt. Sie erfolgt gelegentlich, ohne Gewinnerzielungsabsicht und richtet sich an einen begrenzten Personenkreis. Soweit gesetzlich vorgesehen, finden die besonderen Vorschriften über Pauschalreisen (§§ 651a ff. BGB) keine Anwendung.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Online-Portal des Veranstalters. Mit Betätigung der Schaltfläche „verbindlich anmelden" gibst Du – bei minderjährigen Teilnehmenden durch die gesetzlichen Vertreter*innen – ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages ab.
(2) Mit der Anmeldung versicherst Du, zur Anmeldung der teilnehmenden Person berechtigt zu sein. Bei getrenntlebenden Sorgeberechtigten versicherst Du, im Einvernehmen mit der oder dem anderen Sorgeberechtigten zu handeln.
(3) Der Vertrag kommt erst mit automatisierter Eingangsbestätigung und fristgerechtem Zahlungseingang bis spätestens 20.03.2026 zustande. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, verfällt der Anspruch auf einen Teilnahmeplatz automatisch.
(4) Mit Vertragsschluss werden diese AGB, die Lagerordnung sowie die Datenschutzbestimmungen Bestandteil des Vertrages.
§ 3 Leistungen, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung sowie aus der Teilnahmebestätigung. Nebenabreden bedürfen der Textform.
(2) Der Teilnehmendenbeitrag ist bis zum 20.03.2026 an das Konto der DPSG Bezirk Augsburg zu überweisen. Die genauen Zahlungsinformationen werden mit der Eingangsbestätigung der Anmeldung an Teilnehmende verschickt.
(3) Der Teilnahmebeitrag umfasst Unterkunft, Verpflegung, Programm, Material sowie einen subsidiären Versicherungsschutz. An- und Abreise sind Bestandteil der Leistung.
(4) Der Veranstalter behält sich eine Preiserhöhung ausschließlich für den Fall vor, dass sich nach Vertragsschluss die Kosten für die Beförderung infolge erhöhter Treibstoffpreise oder behördlicher Abgaben erhöhen. Eine Preiserhöhung ist nur bis spätestens 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn zulässig. Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des vereinbarten Teilnahmebeitrags, steht den Teilnehmenden oder deren Erziehungsberechtigten ein kostenfreies Rücktrittsrecht zu.
§ 4 Rücktritt durch Teilnehmende, Stornokosten
(1) Du kannst jederzeit vor Beginn der Veranstaltung in Textform (E-Mail: lagerleitung@dpsg-bezirk-augsburg.de) vom Vertrag zurücktreten.
(2) Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für bereits getätigte Aufwendungen verlangen.
(3) Dieser Anspruch wird wie folgt pauschaliert:
- Bis 15.03.2026: Vollständige Rückerstattung des Teilnahmebeitrags
- Vom 16.03.2026 bis 30.06.2026: Rückerstattung von 50% des Teilnahmebeitrags
- Ab dem 01.07.2026: 100% des Teilnahmebeitrags werden fällig
(4) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann eine geeignete Ersatzperson benannt werden. Der Veranstalter kann den Wechsel ablehnen, wenn rechtliche oder organisatorische Gründe entgegenstehen. Der Wechsel ist schriftlich der Lagerleitung mitzuteilen.
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
(1) Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten unter Angabe guter Gründe, bis spätestens acht Wochen vor Beginn. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
(2) Der Veranstalter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn Teilnehmende die Veranstaltung nachhaltig stören oder gegen die Lagerordnung, Sicherheitsregeln oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.
(2.1) In diesem Fall bleibt der Anspruch auf den Teilnahmebeitrag bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Mehrkosten für eine vorzeitige Abholung oder Heimreise tragen die Erziehungsberechtigten.
§ 6 Aufsichtspflicht und Haftung
(1) Für die Dauer der Veranstaltung wird die Aufsichtspflicht von den Erziehungsberechtigten auf den Veranstalter übertragen und durch ehrenamtliche Gruppenleiter*innen wahrgenommen.
(2) Teilnehmende erhalten alters- und entwicklungsangemessene Freiräume. Eine lückenlose Überwachung ist nicht möglich und nicht beabsichtigt.
(3) Der Veranstalter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 7 Gesundheitsvorsorge und medizinische Behandlung
(1) Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, alle relevanten gesundheitlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß im Gesundheitsbogen anzugeben. Die Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur sicheren Durchführung der Veranstaltung verwendet.
(2) Leiter*innen sind berechtigt, Zecken fachgerecht zu entfernen, sofern eine entsprechende Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
(3) In medizinischen Notfällen dürfen Leiter*innen in notwendige ärztliche Maßnahmen einwilligen, sofern Erziehungsberechtigte nicht rechtzeitig erreichbar sind.
§ 8 Datenschutzhinweise gemäß §15 KDG
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sowie der kirchlichen Datenschutzordnung (KDG).
(2) Name und Kontaktdaten des verantwortlichen Veranstalters: Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Deutsche Pfadfinder*innenschaft Sankt Georg Bezirk Augsburg.
(3) Zweck der Verarbeitung
(3.1) Die durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung übermittelten Daten werden verarbeitet, um den Anforderungen an die eventuell zu übernehmende Aufsichtspflicht während der Veranstaltung umfassend gerecht zu werden, etwaigen Unfällen oder sonstigen Beeinträchtigungen an Deinen bzw. den Rechtsgütern Deines Kindes möglichst umfassend vorzubeugen, sowie den Kontakt zu Dir bzw. zu den Personensorgeberechtigten im Notfall oder zur Weitergabe von relevanten Informationen, die die Veranstaltung betreffen, herstellen zu können.(3.2) Weiterhin werden einzelne personenbezogene Daten zu Zwecken der Beantragung von Fördermitteln an Dritte (Dachverband/Fördermittelgeber o.ä.) weitergegeben und dienen damit dem Zweck der Vereins-/Verbandsförderung.
(4) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
(4.1) Sämtliche personenbezogenen Daten, bis auf Fotos und/oder Videos, werden auf Grundlage von § 6 Abs. 1 Buchstabe c KDG erhoben, da diese für die Begründung und Durchführung des zugrundeliegenden Vertrages und gegebenenfalls zur Übernahme der Aufsichtspflicht für den genannten Zeitraum zwingend erforderlich sind.
(4.2) Die Verarbeitung von Fotos und/oder Videos (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte) erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des*der Personensorgeberechtigten bzw. des*der Betroffenen, mithin gemäß § 6 Abs. 1 Buchstabe b KDG. Diese Einwilligung wird gesondert vereinbart.
(4.3) Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt auf Grundlage von § 6 Abs. 1 Buchstabe g KDG, da dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Verbands erforderlich ist.
(5) Kategorien von Empfänger der personenbezogenen Daten Deine personenbezogenen Daten bzw. die Deines Kindes werden (teilweise) weitergegeben an:
(5.1) Dritte: Fördermittelgeber (z.B. Stadtjugendring Augsburg, DPSG Diözesanverband Augsburg, BDKJ Augsburg...)
(5.2) Verbands-/Vereinsmitglieder (z.B. Durchführende der Veranstaltung, Kochteam)
(5.3) Auch der Upload von Daten im Internet stellt eine Weitergabe an Dritte dar.
(5.4) Für den Fall, dass eine ärztliche Versorgung notwendig ist, werden die notwendigen Daten an Ärzte, Krankenhäuser oder sonstiges medizinisches Versorgungspersonal weitergegeben. Auch dies dient Dir, bzw. dem Schutz und der Sicherheit Deines Kindes.
(6) Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Personenbezogene Daten werden nach der Erhebung nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweilige Vertragserfüllung (Übernahme der Aufsichtspflicht, Dokumentationspflicht gegenüber Dritten o.ä.) erforderlich ist. Im Anschluss hieran werden sämtliche damit im Zusammenhang stehende Daten unwiderruflich gelöscht.
(7) Pflicht zur Bereitstellung von Daten Abgesehen von der Einverständniserteilung zur Verarbeitung von Fotos und/oder Videos bist Du vertraglich (Vertrag zur Übernahme der Aufsichtspflicht) dazu verpflichtet, die geforderten Daten anzugeben. Nur so kann die Übernahme der Aufsichtspflicht gewährleistet werden. Wenn Du die erforderlichen Daten nicht angibst, kann der zugrunde liegende Vertrag mit Dir nicht geschlossen werden, was Deine Teilnahme bzw. die Deines Kindes an der Veranstaltung verhindert.
(8) Datenschutzhinweise von Campflow (Anmeldetool) Wir nutzen zur Bereitstellung unserer Online-Formulare und zur Verwaltung der Daten aller Mitglieder und Teilnehmenden unserer Angebote das Tool campflow, der campflow GmbH, Kapellenweg 52, 79100 Freiburg im Breisgau („campflow"). Bei campflow handelt es sich um ein All-in-One Verwaltungstool. Wenn Du eines dieser Online- Formulare nutzt oder Dich zu einem unserer Angebote online anmeldest, werden die Daten, die Du im Online-Formular angibst, an campflow weitergegeben. Wenn Du darüber hinaus Einwilligungen (z.B. zu Bedingungen) im Online-Formular erteilst, wird zudem Deine IP-Adresse sowie Angaben zu Deinem Browser zur Dokumentation der Einwilligung gespeichert. Die Verarbeitung Deiner Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO und verfolgt die berechtigten Interessen von Campflow, Deine Online-Anmeldung beziehungsweise Deinen Mitgliedschaftsantrag und Deine Daten möglichst kosten- und ressourceneffektiv verwalten zu können. Campflow hostet Deine Daten ausschließlich in Deutschland und gibt diese nicht an Dritte weiter. Wir haben mit campflow einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Die Datenschutzerklärung von campflow findest Du unter dem folgenden Link: https://go.campflow.de/datenschutz-app.
(9) Widerrufsrecht bei Einwilligung Eine Einwilligung zur Verarbeitung der Fotos und/oder Videos kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung, wird durch diesen nicht berührt.
(10) Betroffenenrechte Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Dir folgende Rechte zu:
(10.1) Werden Deine personenbezogenen Daten verarbeitet, so hast Du das Recht Auskunft über die zu Deiner Person gespeicherten Daten zu erhalten (§ 17 KDG).
(10.2) Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Dir ein Recht auf Berichtigung zu (§ 18 KDG).
(10.3) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen (EU-DSGVO) vor, so kannst Du die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (§ 19, 20, 21 KDG).
(10.4) Wenn Du in die Datenverarbeitung eingewilligt hast oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Dir gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (§ 22 KDG).
§ 9 Versicherung
(1) Für Mitglieder der DPSG besteht im Rahmen der Mitgliedschaft Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz.
(2) Für Auslandsveranstaltungen besteht eine subsidiäre Auslandskrankenversicherung. Für den Lagerzeitraum wird zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen.
(3) Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Teilnahmebeitrag enthalten.
§ 10 Platz-, Lager- und Verhaltensregeln
(1) Für die Teilnahme am Lager gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere geltenden Sicherheitsbestimmungen sowie die vom Veranstalter festgelegten Platz-, Hinblick auf Sicherheitsanweisungen, organisatorische Abläufe und den Schutz der Gemeinschaft. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist der Veranstalter Lagerverlauf zu ergreifen. In diesem Fall sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, erfolgt nicht
§ 11 Kinderschutz und Prävention
(1) Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für den Veranstalter höchste Priorität. Es werden ausschließlich Leiter*innen, Betreuungspersonen und Helfende eingesetzt, die die Voraussetzungen erfüllen. Die Vorgaben des § 72a SGB VIII werden eingehalten. Alle Personen mit Leitungsverantwortung haben ein EFZ und eine Präventionsschulung 2d die nicht Älter als 5 Jahre ist vorzuweisen.
(2) Alle eingesetzten Personen verpflichten sich zur Einhaltung des geltenden Institutionellen Schutzkonzeptes der DPSG.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.